Projekt Firmengruppe • 13 Februar 2023
Bild: Hans-Carl Bokelmann, NWZ - 28. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen in der Gemeinde Ovelgönne [1]
Das Land Niedersachsen hat mit einem eigenen „Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz“ für die Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ der Bundesregierung den konkreten Flächenanteil für Windenergieflächen in der Wesermarsch mit mindestens 1,82 % als Grundlage vorgegeben. „Der Ländliche Raum wird im Norden zum Energieerzeuger Nr. 1“ so Klimaschutz- und Energieminister Christian Meyer.
Die Gemeinde Ovelgönne hatte vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen mit der lokalen Wertschöpfung aus über 20 Jahren in Betrieb befindlicher Windenergieprojekte frühzeitig die weiteren Planungen begleitet. Ein erstes Repoweringprojekt der Projekt-Firmengruppe ist im Oldenbroker Feld bereits genehmigt, im Ortsteil Oldenbrok-Niederort wurde jetzt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids beim Landkreis Wesermarsch für die Errichtung von 5 Windenergieanlagen der 6-MW-Klasse erteilt [2].
„Wir freuen uns, dass wir für unser nächstes Energie- und Klimaschutzprojekt die ganze Unterstützung der Gemeinde Ovelgönne erhalten konnten“ so Heike Kröger und Ubbo de Witt von der Projekt Ökovest GmbH. „In weiteren Gesprächen entwickeln wir gemeinsam mit Grundstückseigentümern auch die erste größere Freiflächen-Photovoltaikanlage in Ovelgönne. Das vom Landkreis in Abstimmung mit den Kommunen entwickelte Konzept für potentielle Flächen mit einer Vorbelastung und Vorprägung durch Bebauung, Lärmbelastung und Versiegelung unterstützen wir“ [3].
[1] NWZonline: Ovelgönne - Aus dem Armenhaus in die Wohlfühlzone
[2] https://ovelgoenne.de/sitzungskalender?m=2&j=2023; https://bp.ovelgoenne.de/plaene.aspx?v=1106
[3] https://landkreis-wesermarsch.de/index.php?show=2242&mod=15
Deutschland:
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